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Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

Die Firma Moll & Moll Housekeeping Services tritt ausschließlich als Vermittler diverser touristischer Einzelleistungen (z.B. Übernachtungen, Mietwagen) auf. Ferienhäuser und Ferienwohnungen werden grundsätzlich ohne touristische Betreuung vermittelt. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit.

Buchungen

Ihr Buchungsauftrag kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder via Internet erfolgen. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Internetpräsenz oder unseres schriftlichen Angebotes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zu unserer Annahme, jedoch maximal 7 Tage ab Buchungsdatum gebunden. Der Reisevertrag mit dem jeweiligen Leistungsträger wird erst durch unsere Bestätigung per E-Mail, Fax oder Post verbindlich, welche im Namen des jeweiligen Leistungsträger erfolgt.

Leistung

Unsere Vertragspflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche gehört nicht zu unseren Pflichten, diese richtet sich ausschließlich nach den AGB des jeweils verantwortlichen Leistungsträgers. Alle Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Haftung

Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Reiseteilnehmer. Moll & Moll Housekeeping Services haftet bezüglich der Vermittlungstätigkeit lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Zahlung

Bei individuellen Buchungen von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen, wird soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung durch den Reiseanmelder eine sofortige Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises (mindestens jedoch € 150,00 pro Person) fällig. Der Gesamtpreis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist spätestens 30 Tage vor der geplanten Anreise, oder nach besonderer Vereinbarung, jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung zu zahlen. Bei Kurzfrist-Buchungen innerhalb 30 Tage vor der geplanten Anreise ist die Zahlung sofort komplett fällig. Die Zahlung sollte per Banküberweisung erfolgen. Bei Auslandsüberweisungen aus nicht EU Ländern trägt der Reiseanmelder die Kosten der Überweisungen. Nach Eingang der Anzahlung erhält der Reiseanmelder eine Einzahlbestätigung per E-Mail oder Fax. Mit Eingang der Restzahlung senden wir Ihnen die restlichen Reiseunterlagen auf gleichem Wege zu.

Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Leistungsträger oder dessen Beauftragten zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Minderungsansprüche insoweit nicht zu.

Umbuchung/Rücktritt

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form (per E-Mail oder Fax) erfolgen. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Für individuelle Buchung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden bei Stornierung vom Gesamtpreis einbehalten

  • bis 60 Tage vor Reiseantritt 30 %
  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 %
  • bis 10 Tage vor Reiseantritt 80 %
  • ab 9 Tage vor Reiseantrit oder bei Nichterscheinen 100 %

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Leistungsträger im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die oben aufgelisteten Pauschalen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Gerichtsstand ist Zakynthos.